Compliance

Code of Conduct

  1. Beachtung des geltenden Rechts

Das Beachten aller anwendbaren Gesetze und sonstiger Rechtsvorschriften ist unverzichtbare Grundlage allen Handelns der Somack GmbH. Dieser Codex stellt einige wesentliche Grundsätze für das verantwortliche Handeln der Somack Group einschließlich seiner Mitarbeiter und Organe auf. Er kann jedoch nicht alle Rechtsvorschriften behandeln, die die Organe (Geschäftsführung und Vorstände) und Mitarbeiter der Somack GmbH weltweit zu beachten haben. Alle Mitarbeiter und Organe der Somack GmbH sind gehalten, sich über die für ihren Verantwortungsbereich im Unternehmen geltenden Rechtsvorschriften zu informieren und im Zweifelsfall Rechtsrat bei den hierfür zuständigen Stellen in der Somack GmbH.

  1. Korruption

Alle Mitarbeiter verpflichten sich, alles zu unternehmen um in ihrem Einflussbereich Korruption zu unterbinden. Korruption ist das Anbieten, Geben oder die Annahme eines Geschenkes, eines Darlehens, einer Provision, einer Belohnung oder irgendeines anderen Vorteils an oder von einer Person als Anreiz dazu etwas zu tun, das unredlich, illegal oder ein Vertrauensbruch darstellt.

  1. Interessenkonflikte

Es gehört zu den Dienstpflichten aller Organe und Mitarbeiter der Somack GmbH, Interessenkonflikte zwischen ihren privaten Interessen (direkt oder indirekt oder durch nahestehende Personen oder Unternehmen) und den Interessen der Somack GmbH zu vermeiden.

  1. Internationaler Handel

Für die Somack GmbH sind die für ihre Produkte und Dienstleistungen geltenden Rechtsvorschriften über den internationalen Wirtschaftsverkehr verbindlich. Gesellschaften der Somack GmbH halten daher alle aufgrund nationaler oder internationalen Rechtsgeltenden Export- oder Importverbote und behördliche Genehmigungsvorbehalte ein.

  1. Faire Arbeitsbedingungen, Gleichberechtigung, Antidiskriminierung

Der geschäftliche Erfolg der Somack GmbH hängt in hohem Maße von ihren Mitarbeitern ab. Das Unternehmen bekennt sich daher zu den Grundsätzen sozialer Verantwortung. Deswegen liegt es im Unternehmensinteresse, dass in der Somack GmbH weltweit faire Arbeitsbedingungen gelten. Die Einhaltung aller lokalen Arbeits- und Sozialgesetze ist für Somack dabei selbstverständlich. Das Gebot fairer Arbeitsbedingungen schließt jede Form von Diskriminierung von Mitarbeitern aufgrund ihres Geschlechts, ihrer sexuellen Orientierung, ihrer Herkunft, ihrer Hautfarbe oder sonstiger persönlicher Merkmale aus. Die Somack GmbH betrachtet es als ihre Pflicht, ein Arbeitgeber zu sein, der seine Mitarbeiter respektvoll und gerecht behandelt. Die Somack GmbH erwartet daher auch von ihren Mitarbeitern einen respektvollen Umgang miteinander. Diskriminierungen oder Belästigungen werden nicht geduldet.

  1. Kinderarbeit

Die Somack GmbH lehnt Kinderarbeit ab, auch bei ihren Geschäftspartnern. Das Mindestalter für die Zulassung zur Beschäftigung in der Somack GmbH nach Maßgabe der jeweiligen staatlichen Regelung wird beachtet.

  1. Arbeitssicherheit, Gesundheits-, Brand- und Umweltschutz

Es ist Aufgabe aller Mitarbeiter, Gefährdungen für Menschen und Umwelt zu vermeiden, Einwirkungen auf die Umwelt gering zu halten und mit Ressourcen sparsam umzugehen. Prozesse, Betriebsstätten und -mittel müssen den anwendbaren gesetzlichen und internen Vorgaben zur Arbeitssicherheit sowie Gesundheits-, Brand- und Umweltschutz entsprechen.

  1. Geheimhaltungspflicht

Die in der Somack GmbH erworbenen Kenntnisse und Informationen sind ein wesentliches Element für deren geschäftlichen Erfolg. Die Somack GmbH investiert erhebliche personelle und finanzielle Ressourcen in die Entwicklung innovativer Produkte und Dienstleistungen. Der Schutz der so erarbeiteten Innovationen sichert der Somack GmbH ihren Erfolg im Wettbewerb; sie ist daher ein besonders schützenswertes Gut. Alle Mitarbeiter und Organe der Somack GmbH sind verpflichtet, zu verhindern, dass diese Kenntnisse und Informationen, soweit sie Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse darstellen, außerhalb der Somack GmbH bekannt werden, z. B. durch unbefugte Verbreitung sensibler Daten im Gespräch mit Dritten, in Fachzeitschriften oder im Internet. Außerdem ist jeder mit derartigen Kenntnissen und Informationen befasster Mitarbeiter verpflichtet, sich darüber zu informieren, inwieweit die Erlangung gewerblicher Schutzrechte für diese Kenntnisse und Informationen in Betracht kommt. Auch Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse von Geschäftspartnern der Somack GmbH sind vor einem unbefugten Bekannt werden zu schützen.

  1. Datenschutz

Die Respektierung der Persönlichkeit unserer Mitarbeiter schließt den Schutz ihrer persönlichen Daten ein. Die Somack GmbH achtet daher auf die Einhaltung der jeweils geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften und verlangt dies auch von ihren Mitarbeitern.

  1. Interne Organisation zur Einhaltung dieses Verhaltenscodes

Jede Organisationseinheit ist für die Einhaltung der in diesem Code of Conduct enthaltenen Regelungen sowie weiterer unternehmensintern festgelegter Regeln in ihrem Verantwortungsbereich selbst verantwortlich.